Vorab: Alle Beteidigten sind damit einverstanden, diese Informationen zu teilen. Diese Fall wurden ausgesucht, weil er eine gewisse Allgemeingültigkeit enthält.
Die Fragestellung war der Wunsch etwas Neues bestmöglich zu starten, eigentlich “es perfekt zu machen” und den optimalen Zeitpunkt für den Beginn zu ermitteln, also ein Datum.
Manchmal, wenn wir versuchen, etwas perfekt zu machen, nehmen wir den Dingen die Chance sich zu dem optimal zu entwickeln, zu werden was sie sein könnten.
Um dem Perfektionsanspruch gerecht zu werden, wurde ein solcher Aufwand betrieben, das die ursprüngliche Energie beinahe verdreht und somit fast erstickt wurde.
Es macht Sinn, sie die Energiequalitäten der möglichen Startzeiten anzusehen und danach zu entscheiden, aber dann muß man die Dinge einfach nehmen wie sie sind und dem Leben seinen Lauf lassen.
In diesem speziellen Fall war es klar, daß das neue Projekt mit dem Impulsgeber steht und fällt, somit war seine Entscheidung für den Beginn des Prokjektes ausschlaggebend. Zu seinem Wunschtermin waren allerdings noch nicht alle Entscheidungen verbindlich, somit konnte sein Wunschtermin nicht als Starttermin für das neue Projekt genommen werden.
Nachdem die Absprachen geklärt wurden, war die Frage: soll der Termin rückwirkend gelegt werden, damit der Projektbeginn auf dem Wunschtermin liegt.
Die für diesen Fall klare Antwort war: Nein.
Es besteht die große Gefahr, daß das Projekt im Perfektionsanspruch erstickt und sein volles Potenzial nicht entfallten kann. Es war bereits jetzt klar, das es mehr werden kann, als sich die Beteidigten jetzt vorstellen können
Lhyv konnte dieses Projekt seit dem ersten Gedanken beobachten und zum Teil begleiten, und wurde dann auch noch um ihre Meinung gefragt, somit konnten schon so einige Stolperhürden umgangen werden.
Besonders bei Projektgründungen ist eine mentale Begleitung hilfreich um zu wissen, welche persönlichen Energien und Verwicklungen in welchem Umfang in dieses Projekt miteinfließen.